Gema Gebühren

Beim Wort „Datenträger“ denken wohl die wenigsten an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), aber genau diese unterliegen auch der Verwetungsgesellschaft; dabei ist es egal, welche Art von Daten Sie später auf Flash-Speicher oder USB-Sticks spielen möchten.

Die von der GEMA gegründete Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist für die Rechtedurchsetzung verantwortlich – und hat am 16.05.2012 im Bundesanzeiger ihren neuen Vergütungstarif veröffentlicht:

I. Vergütung gemäß §§ 54, 54a UrhG für die Zeit ab dem 01.07.2012

Die Vergütung für die von der ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst wahrgenommenen Vergütungsansprüche nach den §§ 54, 54a UrhG beträgt, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (zur Zeit 7%):

Produkt                                                                Vergütung je Stück

1. USB-Sticks mit einer Speicherkapazität ≤ 4 GB*     € 0,91
2. USB-Sticks mit einer Speicherkapazität > 4 GB*      € 1,56
3. Speicherkarten mit einer Speicherkapazität ≤ 4 GB*     € 0,91
4. Speicherkarten mit einer Speicherkapazität > 4 GB*     € 1,95

* Gigabyte
1 GB = 1024 MegaByte